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katerking persönlich

(ca. Februar 1996) - SA 24.10.2015 ;14:06 SZ / 13:06 WZ

in memoriam
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das deutsche Tierschutzgesetz – hier: zum zweiten

Tierschutz und Gesetz Posted on Mi., September 11, 2013 16:46

. . . ich bin seit gut einer woche damit beschäftigt das TschG in der Fassung vom July 2013 durchzuarbeiten und mit der „altfassung“ in einer tabelle gegenüberzustellen. – – – – ich werde die tabelle hier als PDF- einstellen, sobald ich damit fertig bin, was aber noch zwei, drei, tage evtl sogar längern, dauern könnte. – – –

im rahmen dieser aufstellung /des vergleiches ist mir also nicht nur aufgefallen, dass es im wesentlichen absolut keine verbesserung in der neufassung gibt, wie so hochtrabend vom BmELV ( Bundeministerium für Erährung, Landwitrschaft und Verbraucherschutz; daselbst vertreten durch seine Ministerin fr. AIGNER) getönt wird, sondern eben auch klar geworden, dass es im grunde eine mehrheitlich verschlechterung im sinne der Tiere darstellt.
auf sehr knalldeutsch gesagt: hier werden alle, die an das wort schutz glauben, verarscht; (höflicher ausgedrückt: getäuscht).
und zwar richtig.

ich finde, jeder, der echten Tierschutz betreibt, betreiben oder unterstützen w.i.l.l., muß sich mit diesem gesetz auseinandersetzen.
ansonsten wäre es so, als wenn blinde über farbnuancen diskutierten.

gesetzestexte sind dröge und oft unverständlich für jemanden der nicht geübt ist, sie zu lesen und ansatzweise zu interpretieren.

ich weiß nicht was sich menschen dabei denken solche gesetze zu machen, sie abzusegnen und dann auch noch zu glauben es merkt keiner was da eigentlich drin steht.

die einhaltung von verfassungsmäßig verbrieftem recht ist doch wohl das mindeste was man erwarten sollte, erwarten kann.
aber, wen wunderts, dass es anders ist . . . man siehe nur die hartzIV gesetze ( deren „erfinder“ ein davor bereits von einem ordentlichem gericht strafrechtlich verurteilter war und ist).
sie sind im ansatz menschenunwürdig, verachtend und teilweise gesetzeswidrig ( gibt inzwischen einige verfassungsgerichtliche Urteile dazu).

wenn der mensch schon nicht zählt, warum sollte dann ein anderes lebewesen/tier zählen ?

im grunde genommen ist es an der zeit in diesem land eine Partei zu gründen, die sich für die einhaltung der verbrieften rechte in der verfassung/grundgesetz und schutzgedanken des BGB, uneingeschränkt einsetzt.

das problem ist in diesem land aber eine vorherrschende Parteiendiktatur, deren mitmacher jederzeit wieder aus allen winkeln gekrabbelt kommen um mitzumischen, vor allem aber um am großen (einkommens)kuchen teilzuhaben.

eine schwierige situation auf der politischen ebene.
eine beinahe genauso schwierige bei gesuchten Mitstreitern für eine neue partei; es bedarf eines gewissen bildungsniveaus, sonst gehts nicht oder wird ein ähnliches ( mehrheitliches?) unfähiges parlament, wie das, was jetzt schon im bundestag sitzt, oder wird zu einer nicht ernstgenommenen lachnummer.
beides dient dient weder dem recht noch dessen einhaltung.
und es wäre schade um die vergeudeten ressourcen der wissenden, wollenden mitstreiter.



das deutsche Tierschutzgesetz – hier: zum ersten

Tierschutz und Gesetz Posted on Mi., September 11, 2013 12:19

der Tierschutz , seit 2002, in der verfassung festgeschrieben.

hierzu ein beweihräuchender text des BmELV vom Juli diesen jahres, als das „neue“ TschG verabschiedet wurde
>>> http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Tier/Tierschutz/StaatszielTierschutz.html

gleichzeitig
ist in dem TschG i.d.Fassg. 2013
unter
§ 13 b zu lesen

Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zum Schutz freilebender Katzen bestimmte Gebiete festzulegen, in denen
1.
an diesen Katzen festgestellte erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden auf die hohe Anzahl dieser Tiere in dem jeweiligen Gebiet zurückzuführen sind und

2.
durch eine Verminderung der Anzahl dieser Katzen innerhalb des jeweiligen Gebietes deren Schmerzen, Leiden oder Schäden verringert werden können.In der Rechtsverordnung sind die Gebiete abzugrenzen und die für die Verminderung der Anzahl der freilebenden Katzen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Insbesondere können in der Rechtsverordnung

1.
der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen in dem jeweiligen Gebiet verboten oder beschränkt
sowie
2.
eine Kennzeichnung und Registrierung der dort gehaltenen Katzen, die unkontrollierten freien Auslauf haben können, vorgeschriebenwerden.

Eine Regelung nach Satz 3 Nummer 1 ist nur zulässig (auf welchen §§ bezieht sich das?????), soweit andere Maßnahmen, insbesondere solche mit unmittelbarem Bezug auf die freilebenden Katzen, nicht ausreichen.
Die Landesregierungen können ihre Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Behörden übertragen.

wie sehr hier offensichtlich alle die aus dem rahmen tierschutz und/oder tierrecht kommen –(mich als privatperson eingeschlossen)– das verpennt haben (( es gab eine vorveröffentlichung der Bundesregierung mit dem sinngemäßen text im februar 2013)) und zwar so gründlich, dass es keine gesetzliche rücknahme dieses §§ geben kann OHNE Verfassungsklage vorm BundesVerfassungsGericht, da das TschG in großen teilen zum Ermächtigungsgesetz umfunktioniert wurde, und die Aus-und Durchführungs-vorschriften und -rechte auf Länderebene gestellt wurden, es also immer der zustimmung des jeweiligen landes bedarf, womit im zweifel ( siehe § 13b / katzen) nicht zu rechnen ist.

ich bin nicht nur empört, ich bin hochgradig beängstigt ob solcher gesetze in einem Demokratischem land, das per verordnung (=landesebene) die verfassung mit füßen tritt.
Pfui, pfui, pfui deutsche gesetzgebung!



111 mg/dl . . .

DIABETES Posted on Mi., September 11, 2013 07:24

. . . um 6:45, halbnüchtern gemessen (um 2:30 gab es noch eine portion nachschlag vom Animonda Diabetes Hühnchen) – zwei tage nach dem Cortison ein super wert.
das ist lt WHO „gesund“ und lt unserer internen statitistik „grüner bereich“.

nächster Termin SO.

*und es wurde wieder durchgeschnurrt beim pieksen. ein süßer vertrauensvoller katerfloh*

tabelle