der Tierschutz , seit 2002, in der verfassung festgeschrieben.

hierzu ein beweihräuchender text des BmELV vom Juli diesen jahres, als das „neue“ TschG verabschiedet wurde
>>> http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Tier/Tierschutz/StaatszielTierschutz.html

gleichzeitig
ist in dem TschG i.d.Fassg. 2013
unter
§ 13 b zu lesen

Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zum Schutz freilebender Katzen bestimmte Gebiete festzulegen, in denen
1.
an diesen Katzen festgestellte erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden auf die hohe Anzahl dieser Tiere in dem jeweiligen Gebiet zurückzuführen sind und

2.
durch eine Verminderung der Anzahl dieser Katzen innerhalb des jeweiligen Gebietes deren Schmerzen, Leiden oder Schäden verringert werden können.In der Rechtsverordnung sind die Gebiete abzugrenzen und die für die Verminderung der Anzahl der freilebenden Katzen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Insbesondere können in der Rechtsverordnung

1.
der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen in dem jeweiligen Gebiet verboten oder beschränkt
sowie
2.
eine Kennzeichnung und Registrierung der dort gehaltenen Katzen, die unkontrollierten freien Auslauf haben können, vorgeschriebenwerden.

Eine Regelung nach Satz 3 Nummer 1 ist nur zulässig (auf welchen §§ bezieht sich das?????), soweit andere Maßnahmen, insbesondere solche mit unmittelbarem Bezug auf die freilebenden Katzen, nicht ausreichen.
Die Landesregierungen können ihre Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Behörden übertragen.

wie sehr hier offensichtlich alle die aus dem rahmen tierschutz und/oder tierrecht kommen –(mich als privatperson eingeschlossen)– das verpennt haben (( es gab eine vorveröffentlichung der Bundesregierung mit dem sinngemäßen text im februar 2013)) und zwar so gründlich, dass es keine gesetzliche rücknahme dieses §§ geben kann OHNE Verfassungsklage vorm BundesVerfassungsGericht, da das TschG in großen teilen zum Ermächtigungsgesetz umfunktioniert wurde, und die Aus-und Durchführungs-vorschriften und -rechte auf Länderebene gestellt wurden, es also immer der zustimmung des jeweiligen landes bedarf, womit im zweifel ( siehe § 13b / katzen) nicht zu rechnen ist.

ich bin nicht nur empört, ich bin hochgradig beängstigt ob solcher gesetze in einem Demokratischem land, das per verordnung (=landesebene) die verfassung mit füßen tritt.
Pfui, pfui, pfui deutsche gesetzgebung!