. . . ich bin seit gut einer woche damit beschäftigt das TschG in der Fassung vom July 2013 durchzuarbeiten und mit der „altfassung“ in einer tabelle gegenüberzustellen. – – – – ich werde die tabelle hier als PDF- einstellen, sobald ich damit fertig bin, was aber noch zwei, drei, tage evtl sogar längern, dauern könnte. – – –

im rahmen dieser aufstellung /des vergleiches ist mir also nicht nur aufgefallen, dass es im wesentlichen absolut keine verbesserung in der neufassung gibt, wie so hochtrabend vom BmELV ( Bundeministerium für Erährung, Landwitrschaft und Verbraucherschutz; daselbst vertreten durch seine Ministerin fr. AIGNER) getönt wird, sondern eben auch klar geworden, dass es im grunde eine mehrheitlich verschlechterung im sinne der Tiere darstellt.
auf sehr knalldeutsch gesagt: hier werden alle, die an das wort schutz glauben, verarscht; (höflicher ausgedrückt: getäuscht).
und zwar richtig.

ich finde, jeder, der echten Tierschutz betreibt, betreiben oder unterstützen w.i.l.l., muß sich mit diesem gesetz auseinandersetzen.
ansonsten wäre es so, als wenn blinde über farbnuancen diskutierten.

gesetzestexte sind dröge und oft unverständlich für jemanden der nicht geübt ist, sie zu lesen und ansatzweise zu interpretieren.

ich weiß nicht was sich menschen dabei denken solche gesetze zu machen, sie abzusegnen und dann auch noch zu glauben es merkt keiner was da eigentlich drin steht.

die einhaltung von verfassungsmäßig verbrieftem recht ist doch wohl das mindeste was man erwarten sollte, erwarten kann.
aber, wen wunderts, dass es anders ist . . . man siehe nur die hartzIV gesetze ( deren „erfinder“ ein davor bereits von einem ordentlichem gericht strafrechtlich verurteilter war und ist).
sie sind im ansatz menschenunwürdig, verachtend und teilweise gesetzeswidrig ( gibt inzwischen einige verfassungsgerichtliche Urteile dazu).

wenn der mensch schon nicht zählt, warum sollte dann ein anderes lebewesen/tier zählen ?

im grunde genommen ist es an der zeit in diesem land eine Partei zu gründen, die sich für die einhaltung der verbrieften rechte in der verfassung/grundgesetz und schutzgedanken des BGB, uneingeschränkt einsetzt.

das problem ist in diesem land aber eine vorherrschende Parteiendiktatur, deren mitmacher jederzeit wieder aus allen winkeln gekrabbelt kommen um mitzumischen, vor allem aber um am großen (einkommens)kuchen teilzuhaben.

eine schwierige situation auf der politischen ebene.
eine beinahe genauso schwierige bei gesuchten Mitstreitern für eine neue partei; es bedarf eines gewissen bildungsniveaus, sonst gehts nicht oder wird ein ähnliches ( mehrheitliches?) unfähiges parlament, wie das, was jetzt schon im bundestag sitzt, oder wird zu einer nicht ernstgenommenen lachnummer.
beides dient dient weder dem recht noch dessen einhaltung.
und es wäre schade um die vergeudeten ressourcen der wissenden, wollenden mitstreiter.