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katerking persönlich

(ca. Februar 1996) - SA 24.10.2015 ;14:06 SZ / 13:06 WZ

in memoriam
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das deutsche Tierschutzgesetz – hier: zum dritten . . .

Tierschutz und Gesetz Posted on Fr., September 13, 2013 15:07

. . .
die datei ist fertig.
vorweg, für nicht so geübte gesetzes-texte-leser:

ich habe eine „einfache“ gegenüberstellung der fassung bis zum juli 2013 und der ab Juli 2013 gültigen gemacht.
und zwar dem wortlaut nach, in direkter gegenüberstellung zu den §§, den Absätzen (), und Nummern.
so bleibt ein schnelles querlesen möglich.

die neufassungen bzw ergänzungen sind in grün gedruckt.

die datei steht als PDF zur verfügung. >> bitte beachten: es ist mein ausdrückliches copyright.
jede verfielfältigung ist hiermit – ohne meine kenntnisnahme- ausdrücklich untersagt.
wer sie für den eigen, bedarf, verein (kostenfrei) haben möchte, meldet sich bitte via kommentar im blog.

es wird noch eine sog „dummie“ bearbeitung der neufassung 2013 geben, in der ich die gesetzestexte im sinngemäßen inhalt neben den originaltext stelle.

aber das braucht noch ein weilchen.

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Zum Gesetz selber

zunächst einmal:
wer es sich dennoch „antut“ die neufassung wortgetreu zu lesen, wird feststellen können, dass es sich keinesfalls um eine Schutz-VERBESSERUNG von tieren handelt, sondern in großen teilen um eine Schutz-MINDERUNGS-VERBESSERUNG.

dazu werde ich dann, wenn ich die dummie fassung fertig habe, weiteres erklären, ausführen.

ich bin noch immer fassungslos über all das was in diesem gesetz steht; was tieren angetan werden darf.
vor allem Jungtieren.
und immer in bezug auf die landwirtschaftliche (massen)tierhaltung.

ich werde so schnell kein fleisch essen.
auch keines von NEULAND. die kühe haben nämlich auch keine hörner . . . und die schweine sicherlich auch keine ringelschwänze, und alle männlichen tiere – – – Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen – – – sind – OHNE BETÄUBUNG !!!! – kastriert . . .

>>> EDIT: 14.9.13; doch, NEULAND hat sogar extra ein Logo mit dem Ringeslchwanz auf seiner seite

bei den Versuchstieren wird nicht so genau beschrieben was man denen alles antun darf und was nicht . . .
aber allein das unter §7,(2), nr 3, satz 2

folgendes zu lesen ist:

°°°°° Nicht als Tierversuch gilt das Töten eines Tieres, soweit dies ausschließlich erfolgt, um dessen Organe oder Gewebe zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden

zeigt auf, wie zynisch es um dieses sog. schutzgesetz bestellt ist.

es wird noch fieser >>> in § 17 steht zu lesen :

°°°°° Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer . . . ein Wirbeltier OHNE VERNÜNFTIGEN GRUND tötet, oder . . .

das impliziert, dass es einen vernünftigen grund zum töten geben kann . . . gutwillig mag damit das erlösen von leiden gemeint und unterstellt sein.
aber in hinsicht auf versuchstiere läßt sich ja wohl nur eine ableitung aus dem vorherigen text ziehen: es ist vernünftig ein versuchstier zu töten . . .

nein, das ist wahrlich kein schutz-gesetz.



web-cam wieder in betrieb . . . . . .

ich - in meinem garten Posted on Fr., September 13, 2013 07:12

. . . und wenn er denn draußen ist, sollte er auch im bild sein.
aktuell liegt er auf dem tisch, nach dem frühstück und der anschließenden putzrunde.
die sonne kommt gerade ein bisschen raus, abwarten, ob sie es bis in den garten schafft, oder schon vorher wieder verschwunden ist.
schatziputzi könnte durchaus ein bisschen sonne vertragen.; Vitamin D ist immer gut für katzen.

EDIT 13:00

kamera ist aus, kater drinnen, kissen auch, regenwolken, tiefgrau, schweben über uns. . .