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katerking persönlich

(ca. Februar 1996) - SA 24.10.2015 ;14:06 SZ / 13:06 WZ

in memoriam
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das deutsche Tierschutzgesetz – hier: zum dritten . . .

Tierschutz und Gesetz Posted on Fr, September 13, 2013 15:07

. . .
die datei ist fertig.
vorweg, für nicht so geübte gesetzes-texte-leser:

ich habe eine „einfache“ gegenüberstellung der fassung bis zum juli 2013 und der ab Juli 2013 gültigen gemacht.
und zwar dem wortlaut nach, in direkter gegenüberstellung zu den §§, den Absätzen (), und Nummern.
so bleibt ein schnelles querlesen möglich.

die neufassungen bzw ergänzungen sind in grün gedruckt.

die datei steht als PDF zur verfügung. >> bitte beachten: es ist mein ausdrückliches copyright.
jede verfielfältigung ist hiermit – ohne meine kenntnisnahme- ausdrücklich untersagt.
wer sie für den eigen, bedarf, verein (kostenfrei) haben möchte, meldet sich bitte via kommentar im blog.

es wird noch eine sog „dummie“ bearbeitung der neufassung 2013 geben, in der ich die gesetzestexte im sinngemäßen inhalt neben den originaltext stelle.

aber das braucht noch ein weilchen.

*****************************************************

Zum Gesetz selber

zunächst einmal:
wer es sich dennoch „antut“ die neufassung wortgetreu zu lesen, wird feststellen können, dass es sich keinesfalls um eine Schutz-VERBESSERUNG von tieren handelt, sondern in großen teilen um eine Schutz-MINDERUNGS-VERBESSERUNG.

dazu werde ich dann, wenn ich die dummie fassung fertig habe, weiteres erklären, ausführen.

ich bin noch immer fassungslos über all das was in diesem gesetz steht; was tieren angetan werden darf.
vor allem Jungtieren.
und immer in bezug auf die landwirtschaftliche (massen)tierhaltung.

ich werde so schnell kein fleisch essen.
auch keines von NEULAND. die kühe haben nämlich auch keine hörner . . . und die schweine sicherlich auch keine ringelschwänze, und alle männlichen tiere – – – Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen – – – sind – OHNE BETÄUBUNG !!!! – kastriert . . .

>>> EDIT: 14.9.13; doch, NEULAND hat sogar extra ein Logo mit dem Ringeslchwanz auf seiner seite

bei den Versuchstieren wird nicht so genau beschrieben was man denen alles antun darf und was nicht . . .
aber allein das unter §7,(2), nr 3, satz 2

folgendes zu lesen ist:

°°°°° Nicht als Tierversuch gilt das Töten eines Tieres, soweit dies ausschließlich erfolgt, um dessen Organe oder Gewebe zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden

zeigt auf, wie zynisch es um dieses sog. schutzgesetz bestellt ist.

es wird noch fieser >>> in § 17 steht zu lesen :

°°°°° Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer . . . ein Wirbeltier OHNE VERNÜNFTIGEN GRUND tötet, oder . . .

das impliziert, dass es einen vernünftigen grund zum töten geben kann . . . gutwillig mag damit das erlösen von leiden gemeint und unterstellt sein.
aber in hinsicht auf versuchstiere läßt sich ja wohl nur eine ableitung aus dem vorherigen text ziehen: es ist vernünftig ein versuchstier zu töten . . .

nein, das ist wahrlich kein schutz-gesetz.



schwierig . . .

Tierschutz und Gesetz Posted on Do, September 12, 2013 17:07

. . . ist es mit der tabelle und der gegenüberstellung des TschG.
das schwierigste ist das formatieren, immer verbunden mit einem genauem lesevergelich.
*ich kann das TschG bald auswendig aufsagen . . . ufff*

es wird wohl noch bis Sonntag dauern, denn eine abschließende kontrolllesung ist unerläßlich.



das deutsche Tierschutzgesetz – hier: zum zweiten

Tierschutz und Gesetz Posted on Mi, September 11, 2013 16:46

. . . ich bin seit gut einer woche damit beschäftigt das TschG in der Fassung vom July 2013 durchzuarbeiten und mit der „altfassung“ in einer tabelle gegenüberzustellen. – – – – ich werde die tabelle hier als PDF- einstellen, sobald ich damit fertig bin, was aber noch zwei, drei, tage evtl sogar längern, dauern könnte. – – –

im rahmen dieser aufstellung /des vergleiches ist mir also nicht nur aufgefallen, dass es im wesentlichen absolut keine verbesserung in der neufassung gibt, wie so hochtrabend vom BmELV ( Bundeministerium für Erährung, Landwitrschaft und Verbraucherschutz; daselbst vertreten durch seine Ministerin fr. AIGNER) getönt wird, sondern eben auch klar geworden, dass es im grunde eine mehrheitlich verschlechterung im sinne der Tiere darstellt.
auf sehr knalldeutsch gesagt: hier werden alle, die an das wort schutz glauben, verarscht; (höflicher ausgedrückt: getäuscht).
und zwar richtig.

ich finde, jeder, der echten Tierschutz betreibt, betreiben oder unterstützen w.i.l.l., muß sich mit diesem gesetz auseinandersetzen.
ansonsten wäre es so, als wenn blinde über farbnuancen diskutierten.

gesetzestexte sind dröge und oft unverständlich für jemanden der nicht geübt ist, sie zu lesen und ansatzweise zu interpretieren.

ich weiß nicht was sich menschen dabei denken solche gesetze zu machen, sie abzusegnen und dann auch noch zu glauben es merkt keiner was da eigentlich drin steht.

die einhaltung von verfassungsmäßig verbrieftem recht ist doch wohl das mindeste was man erwarten sollte, erwarten kann.
aber, wen wunderts, dass es anders ist . . . man siehe nur die hartzIV gesetze ( deren „erfinder“ ein davor bereits von einem ordentlichem gericht strafrechtlich verurteilter war und ist).
sie sind im ansatz menschenunwürdig, verachtend und teilweise gesetzeswidrig ( gibt inzwischen einige verfassungsgerichtliche Urteile dazu).

wenn der mensch schon nicht zählt, warum sollte dann ein anderes lebewesen/tier zählen ?

im grunde genommen ist es an der zeit in diesem land eine Partei zu gründen, die sich für die einhaltung der verbrieften rechte in der verfassung/grundgesetz und schutzgedanken des BGB, uneingeschränkt einsetzt.

das problem ist in diesem land aber eine vorherrschende Parteiendiktatur, deren mitmacher jederzeit wieder aus allen winkeln gekrabbelt kommen um mitzumischen, vor allem aber um am großen (einkommens)kuchen teilzuhaben.

eine schwierige situation auf der politischen ebene.
eine beinahe genauso schwierige bei gesuchten Mitstreitern für eine neue partei; es bedarf eines gewissen bildungsniveaus, sonst gehts nicht oder wird ein ähnliches ( mehrheitliches?) unfähiges parlament, wie das, was jetzt schon im bundestag sitzt, oder wird zu einer nicht ernstgenommenen lachnummer.
beides dient dient weder dem recht noch dessen einhaltung.
und es wäre schade um die vergeudeten ressourcen der wissenden, wollenden mitstreiter.



das deutsche Tierschutzgesetz – hier: zum ersten

Tierschutz und Gesetz Posted on Mi, September 11, 2013 12:19

der Tierschutz , seit 2002, in der verfassung festgeschrieben.

hierzu ein beweihräuchender text des BmELV vom Juli diesen jahres, als das „neue“ TschG verabschiedet wurde
>>> http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Tier/Tierschutz/StaatszielTierschutz.html

gleichzeitig
ist in dem TschG i.d.Fassg. 2013
unter
§ 13 b zu lesen

Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zum Schutz freilebender Katzen bestimmte Gebiete festzulegen, in denen
1.
an diesen Katzen festgestellte erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden auf die hohe Anzahl dieser Tiere in dem jeweiligen Gebiet zurückzuführen sind und

2.
durch eine Verminderung der Anzahl dieser Katzen innerhalb des jeweiligen Gebietes deren Schmerzen, Leiden oder Schäden verringert werden können.In der Rechtsverordnung sind die Gebiete abzugrenzen und die für die Verminderung der Anzahl der freilebenden Katzen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Insbesondere können in der Rechtsverordnung

1.
der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen in dem jeweiligen Gebiet verboten oder beschränkt
sowie
2.
eine Kennzeichnung und Registrierung der dort gehaltenen Katzen, die unkontrollierten freien Auslauf haben können, vorgeschriebenwerden.

Eine Regelung nach Satz 3 Nummer 1 ist nur zulässig (auf welchen §§ bezieht sich das?????), soweit andere Maßnahmen, insbesondere solche mit unmittelbarem Bezug auf die freilebenden Katzen, nicht ausreichen.
Die Landesregierungen können ihre Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Behörden übertragen.

wie sehr hier offensichtlich alle die aus dem rahmen tierschutz und/oder tierrecht kommen –(mich als privatperson eingeschlossen)– das verpennt haben (( es gab eine vorveröffentlichung der Bundesregierung mit dem sinngemäßen text im februar 2013)) und zwar so gründlich, dass es keine gesetzliche rücknahme dieses §§ geben kann OHNE Verfassungsklage vorm BundesVerfassungsGericht, da das TschG in großen teilen zum Ermächtigungsgesetz umfunktioniert wurde, und die Aus-und Durchführungs-vorschriften und -rechte auf Länderebene gestellt wurden, es also immer der zustimmung des jeweiligen landes bedarf, womit im zweifel ( siehe § 13b / katzen) nicht zu rechnen ist.

ich bin nicht nur empört, ich bin hochgradig beängstigt ob solcher gesetze in einem Demokratischem land, das per verordnung (=landesebene) die verfassung mit füßen tritt.
Pfui, pfui, pfui deutsche gesetzgebung!



aus gegebenem Anlass . . .

Tierschutz und Gesetz Posted on Di, September 10, 2013 14:03

. . . eine neue kategorie, die sich in den nächsten stunden, tagen ziemlich ratzfatz füllen wird.